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Bundesverband Solarwirtschaft befürchtet Fehler beim geplanten Wärmegesetz 07-12-12

Berlin - 5. Dezember 2007 - Die zunehmende Nutzung von Solarwärme kann einen der wichtigsten Beiträge zur Verringerung des Treibhausgases Kohlendioxid leisten. Bis zum Jahr 2030 könnte die Atmosphäre weltweit um 1,5 Milliarden Tonnen des schädlichen Klimagases entlastet werden, wenn der Ausbau der Solarenergie energisch vorangetrieben wird. Spätestens in zehn Jahren verursachen Solarwärmeanlagen keine C02-Vermeidungskosten mehr. Sie zählen dann zu den effektivsten Klimaschützern unter den Energieerzeugern. Dies hat das Schweizer Bankhaus Sarasin in seiner jüngsten Studie „Solarenergie 2007“ herausgefunden. Der Solarwärme-Ausbau werde sich bis 2030 jährlich um rund 20 Prozent beschleunigen, so die Prognose der Finanzexperten.

Die deutsche Solarindustrie will von diesem Wachstumsmarkt profitieren und mit Hilfe von Solarheizungen Verbraucher vor explodierenden Öl- und Gaskosten schützen. Beim Austausch einer alten Heizung durch ein modernes solar unterstütztes Brennwertgerät können nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft bis zur Hälfte der Heizkosten und zugleich 50 Prozent des Treibhausgases Kohlendioxid eingespart werden.

Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: `Der von der Bundesregierung eingeschla-gene Weg zum forcierten Ausbau Erneuerbarer Energien ist generell richtig und notwendig. Solarwärme muss dabei eine zentrale Rolle spielen. Beim jetzt vorgelegten Entwurf eines Wärmegesetzes kommt dieser Aspekt jedoch leider zu kurz. Wir sehen hier erheblichen Nachbesserungsbedarf.`

Allein in Deutschland ließen sich langfristig rund ein Drittel des Wärmebedarfs mit Sonnenenergie decken und jährlich 40 Millionen Tonnen CO2 einsparen, so der Verbandsgeschäftsführer. Der derzeit vorliegende Entwurf eines regenerativen Wärmegesetzes (EEWärmeG) sei indes wenig geeignet, dieses Potenzial zu nutzen.

Konkret kritisiert der BSW-Solar am geplanten Wärmegesetz drei Punkte, durch die Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung de facto ausgehebelt werden.

1. Die vorgeschlagene Pflicht zum Einsatz eines Mindestanteils erneuerbarer Wärmeenergie greift nur im Neubau. Durch die Aussparung des Wohnungsbestands reduziere sich die Zahl der Investitionsanlässe so um 75 Prozent.
2. Die für das EEWärmeG bereitgestellten 500 Millionen Euro sind kein gesetzlich fixierter Mindestbetrag, die Branche muss sich daher weiterhin auf Marktschwankungen in Folge veränderter Haushaltslage einstellen.
3. Als Ersatz für den Einsatz erneuerbarer Wärmeenergie im Neubausektor reicht bereits eine geringfügige Unterschreitung der geltenden Standards der Energieeinsparverordnung. Diese könne zum Beispiel durch eine stärkere Fassadendämmung erbracht werden.

Carsten Körnig: `Wärme und Energieeffizienz dürfen beim Wärmegesetz nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides sind unverzichtbare Säulen des Klimaschutzes. Wir appellieren daher an die Bundesregierung zu korrigieren, bevor das Wärmegesetz zum Ausbau Erneuerbarer Energien mit gravierenden Geburtsfehlern startet.`

Auf deutschen Dächern sind nach Angaben des BSW-Solar bereits über 1 Million Solarwärmeanlagen im Einsatz. Am 5. Dezember beschließt das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für ein Wärmegesetz. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzesvorhaben, das die Bundesregierung zu ihren wichtigsten geplanten Klimaschutzmaßnahmen zählt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) vertritt die Interessen von 650 Solarunternehmen in Deutschland.
V.i.S.d.P.: Carsten Körnig, Stralauer Platz 34, 10243 Berlin, Tel. 0049 (0) 30 - 29 777 88 - 0, Fax. 0049 (0)30 - 29 777 88 - 99


Pressekontakt:
Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
Dr. Sebastian Fasbender, Pressestelle
Telefon: 030 - 297778830
e-mail  
Infografik: solarwirtschaft.de/presse

Berlin - Veröffentlicht von pressrelations

Link zur Pressemitteilung: www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=306286  
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