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Solarkocher aus Deutschland vermeiden Treibhausgase 06-03-23

Mit dem "Solar Cooker Project Aceh 1, Indonesia" des Klimaschutz e.V. aus Bonn, registrierte das Klimasekretariat der Vereinten Nationen erstmals ein rein deutsches CDM-Projekt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) - national für die Genehmigung zuständig - stimmte dem Projekt bereits im Dezember 2005 zu. Mit der Registrierung durch das Klimasekretariat ist die Maßnahme nun offiziell nach dem Kyoto-Protokoll anerkannt. Bisher gab es lediglich ein CDM-Projekt mit deutscher Beteiligung: eine britisch-deutsche Gemeinschaftsaktion in Rajahsthan/Indien, die mit verbesserter Technik Treibhausgase in der Kältemittelproduktion reduziert.
Neben CDM-Projekten in Schwellenländern und weniger entwickelten Staaten ermöglicht das Kyoto-Protokoll zudem Emissionsminderungsprojekte in anderen Industrieländern - die so genannte "Gemeinsame Umsetzung", englisch "Joint Implementation"(JI). Im Rahmen des Emissionshandels in der Europäischen Union sind JI und CDM viel versprechende Ansätze, um dem globalen Klimawandel zu begegnen.
Die Umsetzung der projektbasierten Mechanismen CDM und JI des Kyoto-Protokolls regelt in Deutschland das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG). Die DEHSt im UBA ist dafür zuständig, die Projekte nach internationalen klimaschutzpolitischen Anforderungen zu prüfen und zu genehmigen. Anträge für CDM-Projekte müssen das Vorhaben detailliert beschreiben und angeben, wie viel Treibhausgase es reduzieren wird. Die DEHSt prüft zudem, ob die Berechnung der so genannten Referenzfall-Emissionen - also die Menge an Treibhausgasen, die ausgestoßen würden, falls die Maßnahme unterbliebe - realistisch ist. Für CDM- und JI-Projekte ist die erhöhte Verwendung der Kernenergie zur CO2-Emissionsminderung nicht zulässig. Potenziell umweltschädliche Klimaschutzprojekte - wie große Staudammprojekte - unterliegen besonderen Anforderungen an den Umweltschutz.

Quelle: www.pressrelations.de  
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